Ratgeber

Anwalt genommen statt angerufen Klägerin bleibt auf Kosten sitzen

Ein Brief vom Anwalt kann Vorgänge extrem beschleunigen. Dennoch sollte man erstmal versuchen, Streitfragen persönlich zu klären. Denn wer gleich einen Rechtsanwalt beauftragt, muss diesen in der Regel selber zahlen.

Knapp 300 Euro kostete der Schrieb vom Anwalt.

Knapp 300 Euro kostete der Schrieb vom Anwalt.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

Dass Versicherungen nicht zahlen, wenn sie sollen, ist kein Einzelfall. Wer sich mit einem Unternehmen streitet, ist mit anwaltlichem Beistand gut beraten. Doch bevor es dazu kommt, sollte man es erstmal im Guten versuchen. Das erfuhr nun auch eine Frau, die vorm Münchner Amtsgericht auf Erstattung ihrer Anwaltskosten klagte - vergeblich.

Die Klägerin hatte bei einem Versicherungsunternehmen eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Die Versicherungssumme sollte zum 1. März 2011 als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt werden. Im konkreten Fall handelte es sich um 23.815 Euro. Als das Geld zum vereinbarten Zeitpunkt nicht auf ihrem Konto war, beauftragte die Frau einen Anwalt, der die Versicherung anmahnte. Am 6. März 2011 wurde die Summe ausgezahlt, allerdings war die Versicherte damit nicht zufrieden. Sie verlangte nun auch die angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 294 Euro. Das sah aber die Versicherung nicht ein. Ein einfacher Anruf hätte schließlich auch genügt.

Das sah auch die zuständige Richterin so. Rechtsanwaltskosten müssen nur erstattet werden, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig war. In einfach gelagerten Fällen trifft dies nur zu, wenn der Schuldner geschäftlich ungewandt ist oder wenn er die Schadensregulierung verzögert. Bei einer verspätet ausgezahlten Versicherungssumme seien zunächst keine besonderen Rechtskenntnisse erforderlich, so das Urteil. Die bloße Nichtzahlung am 1. März 2011 lasse nicht darauf schließen, dass die Versicherung sich ihrer Zahlungspflicht entziehen wollte und die Zahlung böswillig unterblieben sei. Ein einfacher Telefonanruf hätte Klarheit darüber gebracht, weshalb sich die Auszahlung verzögere. Zugleich hätte die Klägerin bei diesem Anruf auch darauf hinweisen können, dass sie bei Nichtzahlung einen Anwalt einschalten werde. Mit einem anwaltlichen Schreiben dem Zahlungsanspruch weiteren Nachdruck zu verleihen, sei überflüssig gewesen.

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Quelle: ntv.de, ino

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