Lohn für Zwischenzeit Klage gegen Kündigung
28.12.2006, 10:30 UhrKlagt ein Mitarbeiter gegen seine Kündigung, muss ihm der Arbeitgeber möglicherweise den Lohn für die Zwischenzeit nachzahlen. Darauf weist der Personalverlag in Bonn hin. Erklärt das Gericht die Kündigung für unwirksam, wurde das Arbeitsverhältnis rechtlich nie beendet. Der Mitarbeiter kann seinen Lohn einfordern und muss weiter beschäftigt werden.
Fordert der Arbeitgeber den Angestellten schriftlich zur Weiterarbeit bis zum Ende des Rechtsstreits auf, entsteht unter Umständen ein neues unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das gelte selbst dann, wenn der Angestellte mit seiner Kündigungsschutzklage scheitert, so der Personalverlag. Anders sehe es aus, wenn das Arbeitsverhältnis nur befristet weitergeführt wird.
Quelle: ntv.de