Steuer-Wut Klagen lohnt sich
21.01.2009, 14:44 UhrFür Steuerzahler kann sich bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt ein Rechtsstreit vor Gericht bis hin zum Bundesfinanzhof lohnen. Im vergangenen Jahr entschied das oberste deutsche Steuergericht in knapp 18 Prozent aller Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen. Bei Revisionsverfahren habe der Anteil mit 43 Prozent noch höher gelegen, berichtete der Bundesfinanzhof (BFH) in München.
Prominentester Kläger war im vergangenen Jahr der Bäckermeister Heino Hambrecht aus dem baden-württembergischen Ravenstein, der vor dem BFH erfolgreich gegen die Kürzung der Pendlerpauschale geklagt hatte. Der BFH hielt die Regelung für verfassungswidrig und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor, das die Wiedereinführung der alten Regelung durchsetzte.
Schnelle Verfahren
Aber auch andere Steuerzahler wollen sich mit ihrem Steuerbescheid nicht abfinden. Insgesamt waren nach Angaben des BFH Ende vergangenen Jahres mehr als 60.000 Verfahren bei den Finanzgerichten in Deutschland anhängig. Beim BFH gingen 3394 Fälle ein. Auf eine Entscheidung müssen die Kläger dort im Durchschnitt acht Monate warten, in Revisionsverfahren 20 Monate. Damit sei die Laufzeit der Verfahren deutlich verbessert worden, sagt BFH-Präsident Wolfgang Spindler. "Nur schneller Rechtsschutz ist angemessener Rechtsschutz."
Im laufenden Jahr gehen die Richter unter anderem der Frage nach, ob die Kosten für Dienstreisen, die mit einem privaten Urlaub verbunden sind, ganz, teilweise oder gar nicht von der Steuer absetzbar sind.
Brisantes Thema in Karlsruhe
Mehr als 20 Fälle reichte der BFH wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in den vergangenen zehn Jahren an das Bundesverfassungsgericht weiter. Derzeit beschäftigt sich das Karlsruher Gericht nach Angaben von Spindler unter anderem mit der Frage der rückwirkenden Verschärfung von Steuergesetzen. "Das ist die Klärung eines brisanten Themas."
Quelle: ntv.de