Lücken bei Haftpflichtversicherung Kleinkinder oft nicht versichert
18.08.2009, 08:59 Uhr
Im Straßenverkehr haften sogar über 7-jährige Kinder nicht.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Die Stiftung Warentest warnt vor Lücken bei Haftpflichtversicherungen. Bei mitversicherten Kindern greift der Schutz erst ab einem Alter von sieben Jahren. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze, ab der die Schäden gedeckt sind, demnach sogar erst bei zehn Jahren. Wer seinen Nachwuchs schon früher versichern möchte, sollte darauf achten, dass der Familientarif "deliktunfähige" Kinder mit einschließt.
Wenn ein Kind Schäden anrichtet, ist das zunächst einmal Pech für den Geschädigten, denn bei Deliktunfähigkeit gibt es keinen Schuldigen, für den Schaden kann also niemand belangt werden. Wenn sich Eltern trotzdem in der Verantwortung fühlen, müssen sie die Schäden oft aus eigener Tasche bezahlen.
Nur die Hälfte der 140 von "Finanztest" untersuchten Familientarife bietet einen ergänzenden Schutz für kleine Kinder. Dieser ist zudem meistens auf 5000 Euro beschränkt. Versicherer, die einen darüber hinaus gehenden Schutz bieten, verlangen meist aber auch höhere Beiträge, wie "Finanztest" berichtet.
Quelle: ntv.de, AFP