Ratgeber

Vorsicht, Zweitwohnungssteuer! Kommunen greifen zu

Den Kommunen geht das Geld aus: Vor allem Einbrüche bei der Gewerbesteuer haben im letzten Jahr ein unübersehbares Loch in die Kassen der Städte und Gemeinden gerissen. Um fast 7,7 Milliarden Euro brachen die Einnahmen ein. Und infolge der beschlossenen Steuerentlastungen dürfte es in diesem Jahr nicht besser aussehen. Schon drehen die Kommunen an diversen Stellschrauben, drosseln die Ausgaben und erhöhen Gebühren. Auf der Suche nach weiteren Einnahmequellen dürfte auch die Zweitwohnungssteuer weiter in den Fokus der Stadtkämmerer rücken. Wo die Steuer schon Gesetz ist, müssen sich Betroffene auf stärkere Kontrollen einstellen. Einige Kommunen wollen die Steuer neu einführen. In Stuttgart zum Beispiel sind ab nächstem Jahr zehn Prozent der Jahreskaltmiete fällig.

Für die einen ist es ein Hausboot, für manche Kommunen dagegen ein zweiter Wohnsitz.

Für die einen ist es ein Hausboot, für manche Kommunen dagegen ein zweiter Wohnsitz.

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Mit diesem Steuersatz liegt die Schwabenmetropole im guten Durchschnitt: Die meisten Kommunen verlangen zwischen acht und zwölf Prozent. Am günstigsten kommen mit fünf Prozent die Berliner weg, wer in Erfurt einen zweiten Wohnsitz unterhält, muss dagegen happige 16 Prozent abführen – unabhängig vom Einkommen.

Dass sie die Steuer überhaupt erheben dürfen, haben die Gemeinden dem Bundesverwaltungsgericht zu verdanken. Das hatte 2008 entschieden, dass die Steuer rechtmäßig ist und damit den jahrelangen Querelen ein Ende gesetzt. Sofern es das Landesrecht erlaubt, können Kommunen eine Steuer für Zweitwohnsitze erheben. Davon können auch Studenten mit BAföG betroffen sein, deren Erstwohnsitz das Kinderzimmer im Heimatort ist.  

Auch Campingbus kann Wohnung sein

Darüber, was als Wohnraum zu verstehen ist, haben die Gemeinden unterschiedliche Vorstellungen. Manche besteuern nur "richtige" Wohnungen, also abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Bad und Kochgelegenheit. Bei anderen gilt dagegen selbst ein Wohnwagen ohne Toilette oder ein Hausboot als Zweitwohnsitz. Einzig bei Gartenlauben ist die Sache klar, sie sind per Gesetz steuerfrei. Auch Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sind ins Visier der Steuerbehörden geraten. Wer sein Urlaubsdomizil zeitweilig untervermietet, kann sich aber zumindest einen Teil des Geldes zurückholen, indem er die Zweitwohnungssteuer anteilig als Werbungskosten ansetzt.

Nur eine Gruppe ist von vornherein von der Zweitwohnungssteuer befreit: Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz unterhalten, können nicht vom Fiskus behelligt werden. Alles andere würde eine Diskriminierung der Ehe darstellen, hat das Bundesverfassungsgericht entscheiden (Az. 1 BvR 1232/00). Für ledige Berufspendler gilt diese Ausnahme nicht. Ihnen bleibt nur der Umweg über die Werbungskosten.

Tauschen spart Steuern

Mieter und Eigentümer, die mehrere Wohnungen innerhalb der selben Stadt nutzen, kommen nicht um die Steuer herum. Doch zum Glück gibt es auch zahlreiche Gemeinden, die (noch) auf die Steuer verzichten. Liegt eine der beiden Wohnungen in einer solchen Zweitwohnungssteueroase, meldet man den Zweitwohnsitz ganz einfach dort an.

Übrigens: Hintergrund der Zweitwohnungssteuer ist der kommunale Finanzausgleich. Je mehr Einwohner eine Gemeinde hat, desto besser kommt sie bei der Verteilung des Steueraufkommens weg. Als Einwohner zählt aber nur, wer mit Hauptwohnsitz am jeweiligen Ort gemeldet ist. Im Kampf um neue Einwohner setzen einige Kommunen nicht nur auf Steuerandrohungen, sondern auch auf Lockmittel. So werden Studenten etwa in Dresden oder Berlin mit "Willkommensprämien" in die Einwohnermeldeämter gelockt.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen