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Chef rechnete mit Schwangerschaft und kündigte Kosmetikerin klagt gegen Diskriminierung

Der Chef befürchtete Nachwuchs bei seiner Angestellten und kündigte. Klarer Fall von Diskriminierung.

Der Chef befürchtete Nachwuchs bei seiner Angestellten und kündigte. Klarer Fall von Diskriminierung.

(Foto: picture alliance / dpa)

Eine Düsseldorfer Kosmetikerin hat 10.800 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen bekommen. Sie hatte ihre Arbeitszeit erhöhen wollen und war daraufhin von ihrem Arbeitgeber per E-Mail gefragt worden, ob bei ihr mit einer Schwangerschaft zu  rechnen sei. Ihre bevorstehende Heirat lasse dies vermuten. Der Arbeitgeber hatte die Arbeitszeit schließlich nicht erhöht und der Frau sogar gekündigt. Die E-Mails des Arbeitgebers trugen die Betreffzeile "Berufs- vs. Familienplanung". Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Martin Quecke habe der Arbeitgeber den Zusammenhang zur Schwangerschaft und damit den Diskriminierungsgrund "mit seltener Deutlichkeit praktisch auf dem Tablett" präsentiert.

Noch im Gütetermin vor Gericht sei ihrer Mandantin eine fristlose Kündigung überreicht worden, sagte Rechtsanwältin Alexandra Schriefers. Das Verhalten des Arbeitgebers sei "unfassbar in dieser Direktheit". Der Arbeitgeber behauptete schließlich vergeblich, die Arbeitszeit sei aus anderem Grund, nämlich wegen schlechter Umsatzzahlen nicht erhöht worden.

Die 35-jährige Klägerin hatte ihre eigene Praxis als Heilpraktikerin aufgegeben, nachdem der Standortleiter ihr die Vollzeitstelle sogar mündlich zugesagt hatte. Erst als er von den Hochzeitsvorbereitungen erfahren habe, sei auf einmal alles anders gewesen. Ursprünglich hatte die Kosmetikerin 28.600 Euro Entschädigung verlangt. 10.800 Euro sprach ihr das Gericht dann in erster Instanz zu. Einer Berufung des Arbeitgebers waren schließlich so geringe Chancen zugesprochen worden, dass er nun einlenkte. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, fst/dpa

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