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Gebühren für Auszahlung? Kostenklausel bei Riester-Rente rechtswidrig

Die Anbieter von Riester-Verträgen sind  verpflichtet, vor Vertragsschluss über anfallende Kosten zu informieren.

Die Anbieter von Riester-Verträgen sind verpflichtet, vor Vertragsschluss über anfallende Kosten zu informieren.

Die Riester-Rente sieht die Zahlung einer lebenslangen Rente vor. Doch wenn es so weit ist, langen so manche Anbieter gleich noch mal hin und wollen erneut Gebühren kassieren. Allerdings ohne darüber bei Vertragsabschluss genau informiert zu haben.

Das Landgericht (LG) Dortmund hat die Klauseln, die von der Sparkasse Westmünsterland in VorsorgePlus-Verträgen verwendetet wird und für den Übergang in die Phase der Rentenzahlung Kosten für den Inhaber der Police vorsieht, für unzulässig erklärt (Az.: 25 O 8/20).

Die Sparkasse verwendete in VorsorgePlus-Verträgen folgende Klausel: "Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet." Die Klausel soll den Übergang in die Phase der Rentenzahlung regeln.

Die Anbieter von Riester-Verträgen seien jedoch verpflichtet, vor Vertragsschluss über anfallende Kosten zu informieren, so das Gericht. Aus dieser Klausel gehe aber weder hervor, in welcher Höhe Kosten verlangt werden, noch wer diese dann in Rechnung stelle, kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine solche Klausel könne dazu führen, dass bei den dann unterbreiteten Vertragsangeboten für eine Leibrente Hunderte von Euro als Kosten abgezogen werden, die dann bei der Auszahlung der Rente fehlen würden. Die Sparkasse Westmünsterland hat keine Unterlassungserklärung abgeben wollen, daraufhin hatten die Verbraucherschützer Klage erhoben.

Betroffene sollen sich mit Musterbrief wehren

Mit Erfolg. Das LG Dortmund hat der Klage stattgegeben. Auch in anderen Fällen ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits tätig geworden. Klauseln mit unbestimmten Angaben zur Höhe anfallender Kosten bei Beginn der Rentenbezugsphase seien in den meisten von Sparkassen vertriebenen Vorsorge Plus Verträgen enthalten. In einigen Riester Banksparplänen der Volks- und Raiffeisenbanken, die meist als "VR-RentePlus" Verträge angeboten wurden, seien diese Kosten im Vertragstext zwar explizit ausgeschlossen, wurden aber dennoch in Rechnung gestellt.

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Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Internetseite einen Musterbrief und Informationen zum weiteren Vorgehen bereit, mit dem sie sich gegen rechtswidrige Abschluss- und Vermittlungskosten wehren können. Die Verbraucherzentrale fordert, dass Banken und Versicherungen entsprechende Klauseln streichen beziehungsweise nicht mehr verwenden.

Gegen die Entscheidung des LG Dortmund wurde beim Oberlandesgericht Hamm Berufung eingelegt. Die Verbraucherschützer gegen davon aus, dass sich der Streit bis zum Bundesgerichtshof fortsetzt.

Quelle: ntv.de, awi

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