Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 115 Kündigung des Mietvertrags

Möchte ein Mieter kündigen, muss er im Ernstfall nachweisen, dass sein Brief rechtzeitig beim Vermieter eingegangen ist. Deshalb sollten Kündigungen immer als Einwurf-Einschreiben verschickt werden.

Auf diese Weise lässt sich die Zustellung belegen. Wer ganz sicher gehen will, kann die Kündigung auch im Beisein eines Zeugen selbst in den Briefkasten des Vermieters werfen.

Quelle: ntv.de

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