Gut zu wissen, Nr. 102 Kündigung des Ratenkredits
25.06.2007, 08:34 UhrEine Bank darf ein Darlehen nicht ohne weiteres kündigen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor. Das Geldinstitut müsse dem Kunden zuvor eine Zahlungsfrist setzen und ausdrücklich für den Fall des erfolglosen Fristablaufs die Kündigung androhen. Allgemeine Hinweise genügten nicht (Az.: 3 W 126/06).
Das Gericht wertete mit seinem Spruch die fristlose Kündigung eines Darlehens in Höhe von rund 8500 Euro als rechtswidrig. Eine Bank hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem eine Kundin in Zahlungsverzug geraten war. Zuvor hatte das Geldinstitut nach eigenen Angaben die Kundin mehrfach vergeblich zur Wiederaufnahme der Zahlung der Darlehensraten aufgefordert. Das OLG befand allerdings, die vergebliche Aufforderung genüge nicht als Kündigungsgrund. Die Bank hätte der Kundin vielmehr den Ernst der Lage durch eine Fristsetzung verbunden mit einer Kündigungsdrohung vor Augen führen müssen.
Quelle: ntv.de