Ratgeber

Urlaub ohne Erlaubnis Kündigung gerechtfertigt

Einem Arbeitnehmer droht die Kündigung ohne Abmahnung, wenn er ohne Erlaubnis des Arbeitgebers seinen Urlaub antritt. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz (Az: 4 Sa 172/06) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist.

In dem Fall hatte eine Arbeitnehmerin ihren Resturlaub beantragt, den der Arbeitgeber aber aus sachlich nachvollziehbaren Gründen zum gewünschten Zeitpunkt ablehnte. Daraufhin kündigte sie an, sie werde den Urlaub dennoch antreten, weil sie die Ablehnung für rechtswidrig halte. Dies setzte sie auch in die Tat um.

Das Gericht bewertete das Verhalten der Frau - auch bei möglicherweise unberechtigter Urlaubsverweigerung - als schweren Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Schließlich hätte die Möglichkeit bestanden, beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen und den Urlaubswunsch auf diese Weise durchzusetzen. Dem entsprechend sei der Verstoß der Arbeitnehmerin schwer genug gewesen, um eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen.

Quelle: ntv.de

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