Ratgeber

Achtung Porto-Diebe! Kündigung ist rechtens

Der Versand von privater Post auf Firmenkosten ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Das gilt auch, wenn es sich nur um einzelne Briefe handelt und der Schaden für das Unternehmen gering ist.

Im verhandelten Fall hatte ein Angestellter einer Versicherung mindestens neun Privatbriefe durch die Frankiermaschine des Unternehmens laufen lassen. Die Portokosten beliefen sich lediglich auf rund fünf Euro. Trotzdem war die fristlose Kündigung nach dem Urteil der Richter zulässig. Der Arbeitnehmer habe sich Leistungen erschlichen. Das sei eine Straftat und rechtfertige daher die Kündigung - auch ohne vorherige Abmahnung.

Ebenfalls rechtmäßig ist eine fristlose Kündigung wegen diskriminierender Äußerungen. Damit hat das Berliner Arbeitsgericht die Klage eines 47 Jahre alten Mitarbeiters der Berliner Wasserbetriebe abgewiesen. Der Mann hatte einen deutschen Kollegen wegen dessen polnischer Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich mit beleidigenden und volksverhetzenden Äußerungen herabgewürdigt. Erst als sich der diskriminierte Kollege an den Personalrat wandte, erfuhr die Personalabteilung des Arbeitgebers von den Vorfällen. Das Arbeitsgericht sah in dem Verhalten des 47-Jährigen eine erhebliche Pflichtverletzung. Es sei einem Arbeitgeber nicht zuzumuten, einen Menschen zu beschäftigen, der ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trägt. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich.

Quelle: ntv.de

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