Ratgeber

Folgen für Gesundheit Kündigung möglich

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages ist auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Das ist zum Beispiel bei einem gravierenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten der Fall, wenn dieser erhebliche Folgen für die Gesundheit von Kunden haben kann. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen in Frankfurt weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin (AZ: 5 Sa 1710/05).

In dem Fall hatte ein langjähriger Mitarbeiter eines Lebensmittelgeschäfts eine außerordentliche Kündigung erhalten und dagegen geklagt. Der Mann hatte für eine Kundin Mett vom Vortag in einem Rollbraten verarbeitet. Zudem waren in seinem Verantwortungsbereich bereits ein gutes Jahr zuvor eine Reihe von Fleisch-und Wurstwaren mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum gefunden worden, heißt es. Das Gericht bestätigte die Kündigung. Durch sein Verhalten habe der Mitarbeiter in extremem Maß die Kunden -und damit auch das Ansehen des Arbeitgebers -gefährdet.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft (Tel.: 01805/18 18 05 für 12 Cent/Min, Internet: www.anwaltauskunft.de).

Quelle: ntv.de

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