Chronisch krank ins Fitnessstudio Kündigung nicht möglich
09.07.2012, 13:18 UhrFitnessstudioverträge laufen oft weit über zwölf Monate. Meist lässt der sportliche Eifer aber schon schneller nach. Wer nachweisen kann, dass er krankheitsbedingt nicht mehr trainieren kann, hat eine Chance, aus dem Vertrag rauszukommen. Das gilt aber nicht in jedem Fall, wie ein Urteil zeigt.

Rund 7,6 Millionen Bundesbürger sind in einem Sportclub angemeldet. Wie viele auch regelmäßig hingehen, ist unbekannt.
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Das Interesse am Fitnessstudio lässt oft schnell nach. Doch wer keine Lust mehr hat auf Hanteln stemmen oder Aerobic-Kurse, der kommt nicht ohne Weiteres aus dem Vertrag. Ein Sonderkündigungsrecht kommt nur dann in Frage, wenn man nicht mehr trainieren kann. Wer allerdings schon vor Vertragsschluss weiß, dass er das Trainingsangebot eventuell nicht nutzen kann, der kommt im Ernstfall auch nicht aus dem Vertrag heraus, wie das Amtsgericht München jetzt klargestellt hat.
In dem Fall hatte ein Mann mit einem Fitnessstudio einen Vertrag über 24 Monate geschlossen. Kurz nach dem Beginn der Laufzeit wollte schon wieder kündigen. Er leide an einer chronischen Erkrankung der Gelenke und könne trotz seiner Hoffnungen doch nicht trainieren. Das Fitnessstudio nahm die fristlose Kündigung allerdings nicht an, verwies auf die Laufzeit und verlangte schließlich 1029 Euro vom Kunden. Weil dieser den Betrag schuldig blieb, erhob der Betreiber des Studios Klage vor dem Amtsgericht.
Zu Recht: Zwar habe ein Kunde ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis zum vereinbarten Ende zugemutet werden könne, etwa wenn es die Gesundheit nicht mehr zulasse, betonten die Richter. Allerdings waren die Umstände, die Anlass zur Kündigung boten, bereits bei Vertragsschluss bekannt. Der Beklagte war schließlich schon vorher über sein Gelenkleiden im Bilde. Er hätte für den Fall, dass es mit dem Training doch nicht klappt, eine Sonderregelung treffen können. Weil er aber keine solche Kündigungsvereinbarung nachweisen konnte, muss er nun bis zum Ende der Laufzeit zahlen.
Quelle: ntv.de, ino