Ratgeber

Warum nicht mal mit Rechnung? Legalität lohnt sich

Ob aus Bequemlichkeit oder um zu sparen: Fast jeder dritte Deutsche lässt Haus- oder Handwerksarbeiten "schwarz" erledigen. Das schlechte Gewissen und mangelnde Garantieleistungen nehmen die Beteiligten in Kauf - dabei ist der finanzielle Vorteil gar nicht mehr so groß, seit sich die Kosten von der Steuer absetzen lassen. Wer den Vorteil beim Fiskus nutzen will, darf Handwerker und Haushaltshilfen nie bar bezahlen und muss die Rechnungen immer gut aufbewahren. Nur wenn man Rechnung und den Überweisungsbeleg vorlegen kann, hat man Anspruch auf Steuerermäßigung. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München hin (Az.: VI R 14/08). Mit dieser Regelung solle die Schwarzarbeit eingedämmt werden.

Mehr absetzen

Eine sorgfältige Buchführung lohnt sich seit diesem Jahr umso mehr, weil die Höchstgrenzen der absetzbaren Kosten erhöht wurden. Von der Steuerschuld können nun pro Jahr 20 Prozent der Kosten bis zu einer Obergrenze von 6000 Euro abgezogen werden, also maximal 1200 Euro. Zu den Handwerkerleistungen gehören neben diversen Reparatur- und Wartungsarbeiten auch die Gebühr für Schornsteinfeger.

Allerdings gibt es Steuerermäßigungen nur für die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber für Materialkosten. Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, rät der BDL deshalb, die in Rechnung gestellten Leistungen immer getrennt nach Arbeits- und Materialkosten aufzuführen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Reinigung der Wohnung oder die Pflege von Angehörigen können ab diesem Jahr sogar 20 Prozent der Kosten bis 20.000 Euro, das heißt 4000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden.

Quelle: ntv.de

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