Testosteron auf der Chefetage Leichter Diskriminierungsbeweis
23.12.2008, 16:54 UhrWenn Frauen bei einer Beförderung übergangen werden, dürfen sie eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vor Gericht unter Umständen auch mit Statistiken belegen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in Berlin (Az.: 15 Sa 517/08). Demnach reicht bei der firmeninternen Vergabe eines Chefpostens ohne Stellenausschreibung als Indiz für eine Diskriminierung aus, wenn sich durch die Statistik belegen lässt, dass die Firma solche Posten nur an Männer vergibt.
Keine Auswahl ohne Ausschreibung
In dem verhandelten Fall war eine Betriebswirtin bei der Vergabe eines Chefpostens in ihrem Unternehmen leer ausgegangen. Die Frau klagte dagegen, weil sie sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt fühlte. Die Firma hatte den Posten mit einem Mann besetzt, ohne die Stelle vorher neu auszuschreiben. Als Indiz für eine Diskriminierung legte die Frau eine Statistik vor, nach der alle 27 Führungspositionen im Unternehmen mit Männern besetzt waren, obwohl Frauen zwei Drittel der Belegschaft stellten.
Dies reichte als Beleg für einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, urteilten die Richter. Der Arbeitgeber könne sich in diesem Fall auch nicht darauf berufen, dass die Klägerin nicht der beste Bewerber gewesen sei: Die Firma habe schließlich keine Stellenausschreibung vorgenommen oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahlkriterien vorlegen können. Als Schadensersatz sprach das Gericht der Frau zum einen das Geld zu, das ihr aufgrund der ausgebliebenen Beförderung und einer damit verbundenen Gehaltssteigerung entgangen war. Zum anderen verurteilte das Gericht das Unternehmen dazu, der Frau als Ausgleich für ihre verletzten Persönlichkeitsrechte eine Entschädigung von 20.000 Euro zu zahlen.
Quelle: ntv.de