Ratgeber

Kreuzfahrer fürchten Entzug Lieber rauchen als reisen

Wird auf einem Kreuzfahrtschiff ein Kabinenrauchverbot ausgesprochen, haben Reisewillige, die schon vorher gebucht haben, ein Rücktrittsrecht. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock befanden, ein Rauchverbot sei für die Betroffenen geeignet, die Urlaubsfreude und damit den Wert der Reise erheblich zu mindern (Az.: 1 U 183/08).

Damit gab das Gericht der Klage eines Ehepaares statt. Die Kläger hatten im Sommer 2007 für das Frühjahr 2008 eine Mittelmeerkreuzfahrt gebucht. Nachdem sie erfahren hatten, dass auf dem Schiff seit 1. Januar 2008 ein Kabinenrauchverbot galt, traten sie vom Vertrag zurück.

Der Reiseveranstalter war der Auffassung, es bestehe kein Rücktrittsgrund, denn das Rauchen in den Kabinen sei keine vereinbarte Reiseleistung gewesen. Das OLG sah die Sache anders: Das nachträglich verhängte Rauchverbot sei eine "erhebliche Änderung" der Reisebedingungen und damit ein hinreichender Rücktrittsgrund.

Quelle: ntv.de

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