Jobcenter verklagt Pizza-Service Löhne unter drei Euro sind sittenwidrig
11.09.2013, 10:39 Uhr
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Zwischen 1,60 und 2,70 Euro Stundenlohn bezahlt ein Brandenburger Pizza-Service seinen Lieferanten. Selbst bei einer Vollzeitstelle reicht das nicht zum Leben. Das Jobcenter muss den Lohn aufstocken - und verlangt das Geld vom Arbeitgeber zurück.
Pizza-Fahrer müssen mindestens drei Euro pro Stunde verdienen. Stundenlöhne, die darunter liegen, hat das Arbeitsgericht Eberswalde als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gibt damit einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Arbeitgeber statt. Der Betreiber des Pizza-Services muss nun rund 11.000 Euro Aufstockungsleistungen an das Jobcenter für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen (Az.: 2 Ca 428/13).
Der beklagte Pizza-Service beschäftigt dem Gericht zufolge Arbeitnehmer, die bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden 100 bis 165 Euro brutto verdienen. Vollzeitkräfte bekommen demnach bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 430 Euro brutto. Die Stundenlöhne liegen damit bei 1,59 Euro, 1,65 Euro und 2,72 Euro. Für acht dieser Arbeitnehmer hatte das Jobcenter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt.
Entscheidend ist der ortsübliche Lohn
Das Geld bekommt das Amt nun zurück. Denn das Gericht stellte fest, dass die Löhne um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten liegen. Hätte der Arbeitgeber im ortsüblichen Rahmen gezahlt, hieß es, hätte das Jobcenter Aufstockungsleistungen nicht oder nicht in dieser Höhe zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In Brandenburg sind nach Angaben des Arbeitsministeriums mehr als 64.000 Menschen trotz Arbeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte verdient weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat für einen gesetzlichen Mindestlohn ein.
Quelle: ntv.de, dpa