Ratgeber

Handel mit Gebraucht-Rechnern Microsoft kriegt Lizenzgebühren

Microsoft hat sich vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Zwischenhändler durchgesetzt, der mit gebrauchten Computern handelt. Er muss künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte Microsoft-Programme auf Computer aufspielt

Der Händler kombinierte gebrauchte Windows-Pakete mit gebrauchten Rechnern.

Der Händler kombinierte gebrauchte Windows-Pakete mit gebrauchten Rechnern.

Microsoft hat sich vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Zwischenhändler durchgesetzt, der mit gebrauchten Computern handelt. Er muss künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte Microsoft-Programme auf Computer aufspielt. Die obersten Richter bestätigten damit die Entscheidung der Vorinstanzen (Az.: I ZR 6/10 ).

Der Computerhändler hatte von Firmen sowohl alte Computer aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs mit Microsoft-Programmen. Diese Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat angebracht ist. Der Händler löste die Zertifikate ab und kombinierte die Software mit anderen Rechnern, die er dann verkaufte. Damit verletzte er laut Urteil die Markenrechte von Microsoft. Mit der Übertragung des Zertifikats habe er vorgetäuscht, dass Microsoft die Verbindung zwischen Rechner und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall.

Quelle: ntv.de, dpa

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