Schönheitsreparaturen Mieter an Kosten beteiligen
23.05.2008, 09:45 UhrMit einer neuen Vertragsklausel sollen sowohl Haus- als auch Wohnungsbesitzer ihre Mieter künftig an den Kosten für Schönheitsreparaturen beteiligen können.
Der Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung in Berlin hat nach eigenen Angaben einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet, der die geltende Rechtsprechung berücksichtigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bisher sämtliche Mietvertragsklauseln für unwirksam erklärt, in denen Mieter an den Kosten beteiligt wurden.
Die neue Klausel verpflichtet den Mieter zur Übernahme von fachgerechten Schönheitsreparaturen. Sind diese noch nicht fällig, das Mietverhältnis endet jedoch, wird der Mieter auf Basis von genau festgelegten Quoten an den Kosten beteiligt. Dabei geht es um Wohnungen, die an den Mieter renoviert übergeben wurden. Nach Angaben des Bundesverbands schafft die neue Klausel für den Vermieter mehr Rechtssicherheit. Garantiert wird das allerdings nicht: Ob die Klausel dauerhaft Bestand hat, hänge von der künftigen Rechtsprechung ab, heißt es.
Quelle: ntv.de