Bei Auszug streichen Mieter dürfen wählen
26.01.2011, 15:12 UhrAuch für den Auszug eines Mieters darf der Vermieter nicht verlangen, dass die Wohnung komplett weiß gestrichen ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt (Az: VIII ZR 198/10). Schon bisher hatte der BGH entschieden, dass während der Mietzeit die Farbe der eigenen vier Wände allein Sache des Mieters ist. Erst für die Übergabe nach Ende der Mietzeit darf der Vermieter Vorgaben machen. Sind unzulässige Farbvorgaben in einem Formularmietvertrag enthalten, dann muss der Mieter überhaupt nicht streichen.
In dem neuen Streitfall hatte der Vermieter eine Rückgabe der Wohnung mit komplett weißen Wänden verlangt. Wie der BGH nun entschied, geht auch das zu weit. Für den Vermieter sei es allein entscheidend, dass er eine freiwerdende Wohnung rasch wieder vermieten kann. Dafür sei eine weiße Wohnung nicht erforderlich, "weil auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen eine Weitervermietung nicht erschwert". Für den Mieter dagegen sei ein "gewisser Spielraum" von hohem Interesse. Sein Recht auf eine farbliche Gestaltung nach seinen Vorstellungen wäre dann eingeschränkt, wenn er beim Auszug die Wohnung wieder weiß streichen müsste.
Quelle: ntv.de, AFP