Eigenbedarf vorgetäuscht Mieter hat Rückkehrrecht
21.08.2008, 14:49 UhrHat ein Vermieter einen Eigenbedarf nur vorgetäuscht, hat der Mieter ein Recht auf die Rückkehr in die Wohnung. Dabei muss der Mieter seinen Verdacht aber belegen können. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 307 S 34/07).
In dem Fall hatte ein Wohnungsbesitzer dem Mieter wegen angeblichen Eigenbedarfs seiner Tochter gekündigt, nachdem beide sich nicht über einen Kaufpreis oder eine Mieterhöhung hatten einigen können. Anschließend hatte er die Wohnung jedoch über Makler zum Kauf angeboten.
Der Vermieter behauptete, die Tochter habe wegen einer Partnerschaftskrise Abstand vom Einzug genommen. Der Mieter beantragte daraufhin mit einer einstweiligen Verfügung, dass der Vermieter die Wohnung weder verkaufen noch vermieten dürfe. Die Richter gaben ihm recht und billigten ihm einen Anspruch auf Wiedereinzug zu. Zwar liege in solchen Fällen die Beweislast beim Mieter, aber ein Vermieter könne sich nicht darauf beschränken, den Vorwurf nur zu bestreiten. Er hätte in diesem Fall eine "ernsthafte, endgültige und abschließende Nutzungsabsicht" darlegen müssen.
Quelle: ntv.de