Ratgeber

Keine Nebenkostenabrechnung Mieter kriegt alles zurück

Zögert nach einem Eigentümerwechsel der ehemalige Vermieter die Betriebskostenabrechnung zu lange hinaus, dürfen die Mieter von ihm den vollen Abschlag zurückverlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 65 S 205/07). Das Gericht gab damit der Zahlungsklage eines Mieters statt. Der Vermieter wurde verurteilt, sämtliche Abschlagszahlungen an den Mieter zurückzuzahlen.

Der Mieter hatte regelmäßig monatliche Abschlagszahlungen geleistet, von dem Hausbesitzer aber nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Auch als die Immobilie an einen anderen Eigentümer verkauft wurde, rechnete der ehemalige Vermieter die Kosten nicht ab. Das Landgericht entschied, der frühere Vermieter habe die ordnungsgemäße Abrechnung vertragswidrig versäumt, und der Mieter müsse nicht länger darauf warten.

Quelle: ntv.de

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