BKA als Buch Mieter muss nicht zahlen
10.10.2011, 09:51 Uhr
Auf 80 Seiten waren die Nebenkosten aufgeschlüsselt. Zu viel, fanden die Richter.
(Foto: *Clam*, pixelio.de)
Mieter müssen Betriebskostenabrechnung verstehen. Umfasst die Abrechnung mehr als 80 Seiten, ist sie nicht mehr nachvollziehbar. Dann müssen auch keine Nachzahlungen geleistet werden, hat das Amtsgericht Köln entschieden (Az.: 219 C 302/08).
In dem Fall hatte ein Vermieter eine umfangreiche Betriebskostenabrechnung verfasst. Darin standen Informationen zu Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, diverse Abrechnungen und Zahlungsaufstellungen. Außerdem gab es Erläuterungen der einzelnen Betriebskostenarten und deren Umlageschlüssel, Flächenaufstellungen, Informationen zu Heizkreisläufen, zu unterschiedlichsten Personalkosten oder zu diversen Ausmaßen.
Zu viel des Guten, befanden die Richter und sprachen die Mieter von der geforderten Nachzahlung in Höhe von fast 767 Euro frei. Das Gericht wertete die lange Abrechnung als Buch. Eine Prüfung der Aufstellungen zu den Betriebskosten sei einem durchschnittlichen Mieter nicht zuzumuten. Nur bei einer nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnung habe der Vermieter begründeten Anspruch auf Nachforderungen.
Quelle: ntv.de, dpa