Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 95 Mieterpflichten im Urlaub

Der Mietvertrag macht keinen Urlaub: Alle Verpflichtungen des Mieters laufen weiter. Daher gilt es vor dem Urlaub einige Vorkehrungen zu treffen.

Der Mieter müsse sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas und Versicherungen eingehalten werden. Wer laut Mietvertrag das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, braucht während seines Urlaubs eine Vertretung. Ratsam ist es, mit den Nachbarn zu sprechen und Dienste zu tauschen.

Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus, wenn ein Zweitschlüssel bei Nachbarn oder einem Bekannten deponiert wird. Vermieter oder Hausverwaltung müssten lediglich informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einen Schlüssel für die Wohnung hat.

Quelle: ntv.de

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