Ratgeber

Getrennt vom Vermögen Mietkaution muss sicher sein

Für Mieter ist es oft eine finanzielle Belastung: Nach der Unterschrift unter den Mietvertrag verlangt der Vermieter eine Kaution. Das können schnell etliche hundert Euro sein. Gezahlt werden müssen sie aber nicht auf einmal.

Eine Kaution kann ganz schön teuer sein. Wird es finanziell eng, können Mieter diese in drei Raten zahlen.

Eine Kaution kann ganz schön teuer sein. Wird es finanziell eng, können Mieter diese in drei Raten zahlen.

(Foto: dpa)

Mietkautionen sollten sicher angelegt werden. "Der Vermieter muss das Geld bei einer Bank anlegen", erklärt der Kölner Rechtsanwalt Norbert Schönleber von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltzusverein (DAV). "Und zwar zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz." Ein Vermieter dürfe die Kaution nicht seinem Vermögen einverleiben. Wenn der Mieter nach seinem Auszug zum Beispiel keine Nebenkosten mehr bezahlen müsse, erhalte er seine Kaution und zusätzlich die Zinserträge zurück.

Ist eine Kaution im Mietvertrag vereinbart, darf die Mietsicherheit bei der Wohnraummiete höchstens drei Nettokaltmieten betragen - also ohne Betriebskosten- oder Heizkostenvorauszahlungen. Meist zahlen Mieter die Kaution in bar oder überweisen sie. Ein Mieter kann sie in drei Raten zahlen. Dabei wird die erste der Raten bei Mietbeginn fällig, die anderen beiden in den zwei Folgemonaten. Wurde dies so vereinbart, ist es den Angaben zufolge auch möglich, eine Mietkaution zum Beispiel in Form von Aktien, einer Bankbürgschaft, einer Bundesanleihe oder als Pfandbrief beizubringen.

In den meisten Fällen vereinbaren Mieter und Vermieter eine so genannte Barkaution. Hier bekommt der Vermieter den Kautionsbetrag bar ausgehändigt oder im Regelfall überwiesen. Er muss ihn dann auf einem Sonderkonto, getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Mieter sollten sich die Zahlung der Kaution quittieren lassen. Spätestens nach Ende des Mietverhältnisses, wenn Mieter die Rückzahlung der Mietkaution fordern, müssen sie nachweisen, dass sie die Kaution tatsächlich gezahlt haben, warnt der Deutsche Mieterbund.

Wird das Mietverhältnis beendet und es steht fest, dass der Vermieter keine Ansprüche mehr hat, muss er den Kautionsbetrag in Höhe von höchstens drei Monatsmieten sofort zurückzahlen. Allerdings hat der Vermieter Zeit, zu prüfen, ob er eventuell noch Ansprüche gegen seinen früheren Mieter hat, zum Beispiel wegen nicht gezahlter Mieten, einer offenen Betriebskostenabrechnung oder unterbliebener Schönheitsreparaturen. In schwierigen Fällen kann die Überlegungszeit sogar sechs Monate oder noch länger dauern.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen