Ratgeber

Altersspuren im Bad Mietminderung rechtens

Mieter dürfen auch dann die monatlichen Zahlungen vorübergehend mindern, wenn unvermeidbare Altersspuren das Hygienegefühl im Badezimmer beeinträchtigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor (Az.: 314 a C 72/06).

In dem Fall war durch Alterung, Stockflecken und Schimmel "ein insgesamt unhygienischer Eindruck" entstanden. Eine Minderung um drei Prozent war laut den Richtern daher angemessen.

Quelle: ntv.de

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