Altersspuren im Bad Mietminderung rechtens
05.05.2008, 12:35 UhrMieter dürfen auch dann die monatlichen Zahlungen vorübergehend mindern, wenn unvermeidbare Altersspuren das Hygienegefühl im Badezimmer beeinträchtigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor (Az.: 314 a C 72/06).
In dem Fall war durch Alterung, Stockflecken und Schimmel "ein insgesamt unhygienischer Eindruck" entstanden. Eine Minderung um drei Prozent war laut den Richtern daher angemessen.
Quelle: ntv.de