Wenn das Baby da ist Mietnebenkosten können steigen
06.04.2009, 12:04 UhrSobald Nachwuchs da ist, müssen Mieter das ihrem Vermieter unter Umständen anzeigen. "Die Pflicht dazu besteht dann, wenn es in der Betriebskostenabrechnung einen oder mehrere Posten gibt, die pro Kopf umgelegt werden."
Dies sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). So müssten Heizung und Warmwasser gesetzlich verpflichtend nach Verbrauch abgerechnet werden. Für alle anderen Nebenkosten habe der Vermieter die Wahl: "Er trifft die Entscheidung, ob er nach Wohnfläche oder pro Kopf abrechnen will", erklärt Ropertz. Dafür kämen alle möglichen Posten infrage - von der Müllabfuhr über die Grundsteuer, von der Hausmeisterumlage bis zu Versicherungen.
"Wenn also für einen Posten 100 Euro anfallen und 20 Menschen im Haus wohnen, zahlt die 2-köpfige Familie davon 10 Euro", rechnet Ropertz vor. Bekommt sie ein Kind, ändert sich die Berechnungsgrundlage komplett. Daher müssen die Mieter Nachwuchs anzeigen.
Quelle: ntv.de