Ratgeber

Beschimpfen von Nachbarn Mietvertragskündigung möglich

Wer im Mietshaus wiederholt die Nachbarn beleidigt, muss mit der Kündigung rechnen. Dafür muss im Vorfeld auch keine Abmahnung durch den Vermieter erfolgen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Coburg hervor (Aktenzeichen: 11 C 1036/08).

In dem Fall beschimpfte ein Mieter Nachbarn im Haus mit Kraftausdrücken wie "Schlampe" und "Dreckskinder". Auch von der fristlosen Kündigung ließ sich der Mann nicht beeindrucken und pöbelte weiter. Der Vermieter klagte auf Räumung der Wohnung - und hatte vor Gericht Erfolg. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Mieter den Hausfrieden durch die Beschimpfungen nachhaltig gestört habe. Dafür spreche auch, dass er nach der Kündigung weiter die Nachbarn beleidigte.

Quelle: ntv.de

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