Ratgeber

Wenn Unfallgegner Kosten tragen soll Mietwagen muss billig sein

Muss ein Autofahrer nach einem Unfall einen Mietwagen nutzen, sollte das einen gewissen Tagespreis nicht überschreiten, sollen die Kosten beim Unfallverursacher geltend gemacht werden.

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Ein Autofahrer, der nach einem Unfall einen Mietwagen nutzt, muss sich nach dem günstigsten Tarif erkundigen. Andernfalls könne er die Mietkosten dem haftenden Unfallgegner nicht voll in Rechnung stellen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss (Az.: 12 U 221/10).

Insbesondere dürfe sich der Autofahrer nicht blindlings auf die Angaben des Fahrzeugvermieters verlassen, sondern müsse notfalls Vergleichsangebote einholen

Das Gericht verweigerte mit seinem Spruch einem Fahrzeughalter, die Mietwagenkosten in voller Höhe anzuerkennen. Der Kläger hatte nach einem Unfall einen Wagen für 143,65 Euro pro Tag gemietet. Als entschieden zu hoch wertete die Versicherung des Unfallgegners die Kosten und wollte sie nicht voll erstatten. Das OLG gab ihr Recht. Jeder Geschädigte habe eine sogenannte Schadensminderungspflicht.

Quelle: ntv.de, dpa

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