Ratgeber

Kein Geld zurück für Besserverdiener Mindestbesteuerung war rechtens

Um genug Einkommensteuer einzunehmen, hat der Fiskus in den 90er Jahren die Abschreibungsmöglichkeiten für Besserverdiener eingeschränkt. Der Bundesfinanzhof hielt die Regelung für unverständlich und unpraktikabel. Ein Ehepaar wollte sich deshalb vor dem Verfassungsgericht eine Rückzahlung erstreiten.

Der Fiksus hat's genommen und darf es auch behalten.

Der Fiksus hat's genommen und darf es auch behalten.

(Foto: Klaus-Uwe Gerhardt, pixelio.de)

Der Finanzminister kann aufatmen: Das Bundesverfassungsgericht hat die "Mindestbesteuerung" aus den Jahren 1999 bis 2002 für rechtens erklärt und erspart dem Fiskus damit Steuerrückerstattungen in Millionenhöhe. Die inzwischen aufgehobene Regelung zu Abschreibungen betraf die ausschließlich Besserverdienende. Sie sei zwar sehr kompliziert formuliert, in ihrem Kern jedoch durchaus verständlich, heißt es in dem Urteil (Az: 2 BvL 59/06).

Die Richter hoben damit eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes auf, der die Regelung als unverständlich und damit unwirksam bezeichnet hatte. Die "Mindestbesteuerung" war in das sogenannte Steuerentlastungsgesetz eingefügt worden, nachdem die Einnahmen aus der Einkommensteuer in den 1990er Jahren kontinuierlich sanken. Deshalb sollten die Abschreibungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Das Gesetz sah vor, dass bei einem Einkommen über 100.000 Mark (etwa 50.000 Euro) nur noch ein Teil der Verluste steuerlich anerkannt wird. Vor sechs Jahren wurde es wieder abgeschafft, weil es sich in der Praxis nicht bewährt hatte.

Unverständlich, aber gültig

Geklagt hatte ein Ehepaar, das 1999 Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb in Höhe von 1,8 Millionen Mark erzielt hatte. Gleichzeitig machten sie mit Vermietung und Verpachtung einen Verlust von knapp 1,3 Millionen Mark geltend. Nach der "Mindestbesteuerung" erkannte das Finanzamt aber nur knapp eine Million Mark als abzugsfähig an.

Vor dem Bundesfinanzhof erhielt das Ehepaar Recht. Das Steuerrecht müsse klar formuliert sein und die Betroffenen in die Lage versetzen, ihre Steuerlast vorauszuberechnen, erklärten die Richter. Der "Mindestbesteuerung" fehle jedoch die notwendige Klarheit, Verständlichkeit und Praktikabilität. Diese Auffassung wies das Bundesverfassungsgericht nun zurück. Trotz der schwierigen Formulierungen sei der Gehalt des Gesetzes nachvollziehbar.

Quelle: ntv.de, dpa

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