"In der Werbung klappt das auch" Mit Mietwagen durch den Teich
23.03.2012, 11:24 UhrSUVs sind größer, stärker und sprithungriger als "normale" Autos - wasserfester sind sie nicht. Das muss ein Sixt-Kunde feststellen, als er seinen BMW X 3 durch einen Teich steuert, um seine Offroad-Tauglichkeit zu testen. Weil er eine Haftungsfreistellung vereinbart hat, will er für den Motorschaden nicht zahlen.
Man sollte nicht alles glauben, was die Werbung verspricht. So macht kein Deo dieser Welt einen Mann zum Womaizer, Tütensuppe schmeckt niemals wie hausgemacht – und ein SUV kann auch nicht durch Wasser fahren. Wer einen Mietwagen absichtlich in einen Teich steuert, kann sich nicht damit herausreden, dass das ja auch in einem Werbespot für das Modell klappt. So ein Verhalten ist nicht nur blauäugig, sondern aus Sicht des Vermieters auch grob fahrlässig. Eine Haftungsfreistellung für selbst verschuldete Schäden hilft dann allenfalls bedingt weiter. Ein Fall, der vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt wurde, endete letztlich in einem Vergleich (Az. 12 O 2221/11).
Ein Mann hatte sich bei Sixt einen BMW X 3 für ein langes Wochenende angemietet, um ihn auf seine Geländetauglichkeit zu testen. Dabei bewegte er sich auch abseits befestigter Straßen, obwohl das in den Mietbedingungen verboten war. Dies hat der X3 noch unbeschadet überstanden. Danach ging es in den Teich, den der Mann am Rand auf acht Metern Länge durchfahren wollte. Beim ersten Mal habe das noch geklappt, so der Beklagte. Nach der Wendung versagte allerdings der Motor. Für den Fahrer überraschend, für den Fachmann weniger: Saugt der Motor Wasser statt Luft an, ist ein Antriebsschaden unausweichlich – egal ob beim SUV oder beim Kleinwagen.
Am Ende musste das Fahrzeug aus dem Teich abgeschleppt werden, der Gesamtschaden belief sich auf 10.200 Euro. Die wollte der Mann jedoch nicht bezahlen. Schließlich habe er der Werbebotschaft von BMW vertraut und nicht geglaubt, dass bei der Fahrt des robusten X3 durchs Wasser der leistungsstarke Motor ausgehen könnte. Sixt dagegen argumentierte, der Mieter habe grob fahrlässig gehandelt, weil er sich nicht von der Gewässertiefe überzeugt habe.
Das Landgericht Oldenburg vermittelte schließlich bei einem Gütetermin einen Vergleich: Der Beklagte zahlt Sixt trotz der vereinbarten Haftungsfreistellung 4000 Euro. Im Gegenzug verzichtet der Autovermieter auf alle weiteren Schadensforderungen. Zudem muss der Mieter 60 Prozent der Prozesskosten übernehmen.
Quelle: ntv.de, ino