Kündigung nach Fortbildung Mitarbeiter muss zahlen
12.02.2008, 08:07 UhrBesucht ein Arbeitnehmer auf Kosten seiner Firma eine Fortbildung, kann der Arbeitgeber ihn vertraglich für eine bestimmte Zeit an sein Unternehmen binden. Geht der Angestellte dann vorzeitig, muss er die Kosten anteilig oder sogar ganz zurückzahlen.
Allerdings muss für solche Fälle vorab eine "Rückzahlungsklausel mit Bleibepflicht" vereinbart worden sein. Der zu zahlende Betrag richte sich nach dem Einkommen des Beschäftigten, berichtet das vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) herausgegebene Magazin "position".
Die Bleibepflicht darf zudem nicht unangemessen lang ausfallen. Was in diesem Fall angemessen ist, hängt den Angaben zufolge immer davon, wie lange die Fortbildung dauert und wie viel sie kostet. Denn wird eine Rückzahlungsklausel vereinbart, müssen die Interessen beider Seiten gewahrt bleiben. So dürfe dem Beschäftigten die Vereinbarung nicht aufgezwungen werden, während er bereits an einer Fortbildung teilnimmt. Kündigt der Arbeitgeber seinem Angestellten vorzeitig, ist die Klausel ebenfalls ungültig.
Quelle: ntv.de