Schlüssel weg Muss der Mieter immer zahlen?
15.07.2013, 18:08 UhrEin Mann wird überfallen, dabei knöpfen ihm die Räuber nicht nur Ausweispapiere, sondern auch den Schlüsselbund ab. Klar, dass die Schlösser ausgetauscht werden müssen. Aber wer soll das bezahlen?

Der Mieter bekommt alle Schlüssel und muss dafür Sorge tragen, dass sie nicht wegkommen.
(Foto: dpa)
Wenn Mieter ihren Schlüsselbund verlieren, kann es teuer werden: Ist davon auszugehen, dass der Hausschlüssel in falsche Hände gerät, müssen unter Umständen mehrere Schlösser ausgetauscht werden. D och die Kosten dafür dürfen nicht automatisch dem Mieter angelastet werden, auch wenn der Mietvertrag das anders regelt. Entscheidend ist vielmehr, ob der Mieter für den Schlüsselverlust verantwortlich ist, wie das Amtsgericht Berlin Spandau entschied (Az.: 6 C 546/12).
In dem Fall war der Mieter überfallen worden. Dabei nahmen ihm die Täter neben Ausweisen und Bargeld auch Haus- und Wohnungsschlüssel ab. Ein Austausch der Schlösser war also unumgänglich. Bezahlen solle das der Mieter, verlangte der Vermieter mit Verweis auf die entsprechende Klausel im Mietvertrag. Demnach dürfe er "auf Kosten des Mieters ein Austauschschloss nebst der erforderlichen Anzahl von Nachschlüsseln anfertigen … lassen, wenn durch den Verlust des Schlüssels ein Missbrauch zu befürchten ist“.
Das Gericht hielt die Klausel für unwirksam: Ein Schuldner habe grundsätzlich nur für Umstände zu haften, die er selbst zu vertreten habe. Die Klausel nehme darauf aber keine Rücksicht. Weil der Mieter als Opfer eines Überfalls nicht fahrlässig gehandelt habe, könne ihn der Vermieter auch nicht zur Verantwortung ziehen, sondern müsse die Kosten selbst übernehmen.
Quelle: ntv.de, ino