Chef zahlt weiter das Gehalt Mutter-Kind-Kur gibt es extra
07.06.2013, 12:06 UhrArbeitnehmer müssen für eine vom Arzt verordnete Mutter-Vater-Kind-Kur keinen Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie für die Dauer der Kur freizustellen. Darauf weist das Müttergenesungswerk hin.
Verordnet ein Arzt eine Kur mit Kind, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen. Dabei muss der Chef das volle Gehalt zahlen (Paragraf 9 Entgeltfortzahlungsgesetz). Denn eine Kur sei rechtlich ähnlich zu bewerten wie ein Krankenhausaufenthalt, sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks.
Damit der Vorgesetzte den Ausfall des Mitarbeiters bei der Personalplanung berücksichtigen kann, sollte er jedoch möglichst früh informiert werden. Schilling rät, ihn in Kenntnis zu setzen, sobald die Krankenkasse die Kur genehmigt hat. Nach der Genehmigung der Kasse haben Angestellte im Schnitt vier Monate Zeit, sie anzutreten.
Mütter/Väter- und Mutter/Vater-Kind-Kurmaßnahmen sind medizinische Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch ausschließlich in der Zuständigkeit von Krankenkassen liegen. Die neue Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes weist ausdrücklich darauf hin. In 12 Prozent aller Ablehnungen werden Antragstellerinnen jedoch von ihren eigenen Kassen an den Rentenversicherungsträger verwiesen, kritisiert das Müttergenesungswerk (MGW).
Die neue Statistik des MGW zu den Ablehnungszahlen des Jahres 2012 zeigte eine deutliche Verbesserung der Bewilligungssituation insgesamt. Umso verwunderlicher ist die gleichbleibend hohe Umlenkungsquote an den Rentenversicherungsträger, die seit Jahren über 10 Prozent beträgt.
Schilling rät daher Müttern und Vätern: "Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag einfach weiterleiten, informieren Sie die Rentenversicherung direkt, dass Sie eine Mütter- oder eine Mutter-Kind-Kur beantragen und keine Rehamaßnahme der Rentenversicherung."
Pro Jahr stimmt die Krankenkasse rund 80.000 Mutter-Vater-Kind-Kuren zu, davon nimmt etwas mehr als die Hälfte (44.000) an Kuren des Müttergenesungswerks teil, erläutert Schilling. Anspruch auf eine Kur hat jeder Vater und jede Mutter, der oder die droht, krank zu werden - oder bereits erkrankt ist. Typischerweise verordnet der Arzt sie bei Erschöpfungszuständen oder bei Muskel-Skelett-Erkrankungen für die chronische Rückenschmerzen ein Symptom sind. Zwar haben sowohl Mütter als auch Väter Anspruch auf eine Kur. In der Praxis sind aber dennoch 98 Prozent der Teilnehmer weiblich.
Quelle: ntv.de, awi/dpa