Benimm-Auflagen unzulässig NPD darf mieten
16.07.2010, 18:01 Uhr
Gesonderte Klauseln für NPDler verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgesetz, fanden die Richter.
(Foto: dpa)
Die rechtsextreme NPD hat sich mit einer Klage gegen unliebsame Klauseln bei der Anmietung von Räumen in Berlin durchgesetzt. Darin musste sich die NPD verpflichten, dass im Veranstaltungssaal keine antidemokratischen, rassistischen oder antisemitischen Äußerungen fallen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Klauseln rechtswidrig seien. Eine Raumvergabe an eine nicht verbotene Partei dürfe nicht an solche Auflagen geknüpft werden.
Die Berliner Bezirksbürgermeister hatten sich zu Jahresbeginn darauf verständigt, derartige Klauseln bei der Vermietung von Veranstaltungssälen an Rechtsextremisten zur gängigen Praxis werden zu lassen. Damit wollten die zwölf Berliner Bezirksbürgermeister der NPD das Leben schwer machen.
Parteienprivileg verletzt
Die Verwaltungsrichter sahen damit jedoch das Parteienprivileg und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Da Parteien bis zu ihrem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht privilegiert seien, dürften deren Meinungsäußerungen nicht beschränkt werden, solange diese nicht gegen Strafgesetze verstießen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz werde verletzt, weil das Bezirksamt anderen Parteien Säle ohne Nebenbestimmungen überlassen habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat die Kammer die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Sollte das Urteil Bestand haben, müssten die Bezirke ihre Vermietungspraxis gegenüber den Rechtsextremisten ändern. (Az.: VG 2 K 93.09)
Quelle: ntv.de, dpa