Potenzielle Überwachung reicht nicht Nachbar muss Kamera hinnehmen
19.04.2010, 10:54 Uhr
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Videokameras in der Nachbarschaft muss man hinnehmen - zumindest solange es keine Hinweise auf gezielte Überwachung gibt. Dies könnte zum Beispiel bei einem eskalierenden Nachbarschaftsstreit der Fall sein, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht.
Sind aber die Kameras auf dem Grundstück nebenan ausschließlich auf dieses Gelände gerichtet, müssen sich die Nachbarn damit abfinden. Denn allein die hypothetische Möglichkeit, überwacht zu werden, beeinträchtige die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen nicht, urteilten die Karlsruher Richter (Az.: VI ZR 176/09).
Die Klage eines Grundstückbesitzers in Potsdam blieb damit erfolglos. Dieser verlangte von einer Firma für Sicherheitstechnik die Kosten für Prozesse zurück, zu denen es mit seinen Nachbarn gekommen war, nachdem er sieben Kameras hatte installieren lassen. Seiner Meinung nach hätte ihn das Unternehmen darüber aufklären müssen, dass es zu derartigen Rechtsstreitigkeiten kommen kann. Diese Auffassung teilten die Richter in Karlsruhe und Potsdam nicht.
Quelle: ntv.de, dpa