Ratgeber

Beschwerde landet vor Gericht Nachbarwohnung kein Katzenklo

Katzen dürfen umherstreunen. Die Nachbarwohnung ist allerdings Tabu.

Katzen dürfen umherstreunen. Die Nachbarwohnung ist allerdings Tabu.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Katzenhalter müssen dafür sorgen, dass ihr Vierbeiner das Grundstück vom Nachbarn nicht als "Katzenklo" missbraucht. In einem Fall vor dem Landgericht Bonn klagte ein Mann, dass die Nachbarskatze in seine Wohnung gelange, Kot hinterlasse, Gegenstände umstoße und mit der Wäsche spiele. Außerdem hinterlasse sie auf Balkon und Terrasse Urin und Erbrochenes (Az.: 8 S 142/09). Darüber hinaus machte der Mann geltend, das Tier erzeuge störende Laufgeräusche auf dem Dach.

 

Die Richter entschieden, dass die Katze so gehalten werden muss, dass nicht mehr in die Wohnung gelangen kann und weder Kot noch Erbrochenes hinterlässt. Es sei zwar ortsüblich, dass Katzen andere Grundstücke betreten. Nicht mehr hinnehmbar sei es aber, wenn das Tier in die Wohnung mit einem Säugling gelangen kann und sie verunreinigt. Die übrigen Einwände fanden bei Gericht kein Gehör.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen