Steuerbescheid neu festgesetztNachforderung muss sich lohnen
Finanzämter dürfen Steuerbescheide erst bei Beträgen von zehn Euro und mehr neu festsetzen. Bei niedrigeren Summen ist der Aufwand nicht gerechtfertigt. Das regelt die Kleinstbetragsverordnung.
Geringe Steuernachforderungen sind nicht rechtens. Finanzämter dürfen die Einkommensteuer erst bei Beträgen von zehn Euro und mehr neu festsetzen. In einigen Fällen würden selbst geringste Steuerbeträge nacherhoben, hat der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) festgestellt. Dies ist jedoch nicht immer zulässig. Kosten und Nutzen des Verwaltungsaufwandes müssen in einer vernünftigen Relation stehen. Deshalb regelt die Kleinbetragsverordnung, dass erst bei Beträgen ab zehn Euro die Einkommensteuer neu festgesetzt werden darf.
Steuerzahler sollten daher Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid ändert und die Forderung unter zehn Euro liegt, rät der NVL. Diese Regelung gilt für beide Seiten. Auch Steuerpflichtige, die Einspruch einlegen, müssen auf eine Steuererstattung verzichten, wenn sich die Einkommensteuer um weniger als zehn Euro ändert.
Hintergrund ist die derzeit laufende Prüfung der Steuerbescheide von Rentnern. Dabei vergleichen die Finanzämter die angegebenen Renten und die Kontrollmitteilungen der Rentenkassen. Wenn Abweichungen festgestellt werden, gibt es einen neuen Steuerbescheid.