Ratgeber

Zu gut verzinst Neue Runde im Streit um alte Sparverträge

Von sechs Prozent Zinsen oder mehr können Anleger heute nur noch träumen. In den 90er Jahren waren derartige Renditen nicht unüblich. Die Sparkasse Ulm will solche Altlasten loswerden und Tausende Kunden aus hoch verzinsten Sparverträgen locken. Darf die Bank das gegen den Willen der Sparer tun?

Zwischen 1993 und 2005 hat die Sparkasse Ulm die sogenannten Scala-Verträge herausgegeben.

Zwischen 1993 und 2005 hat die Sparkasse Ulm die sogenannten Scala-Verträge herausgegeben.

(Foto: imago stock&people)

Es geht um lukrative Sparverträge und verärgerte Kunden: Seit rund einem Jahr streitet die Ulmer Sparkasse mit Anlegern über ein gut verzinstes Anlageprodukt, die sogenannten Scala-Verträge. Die Bank wollte Tausende Kunden aus ihnen herauslocken, ansonsten drohte sie mit Kündigung. Inzwischen hat sich das Geldhaus mit einzelnen Kunden und Verbraucherschützern geeinigt - vor dem Landgericht Ulm geht es nun in einem ähnlichen Streit weiter.

Was ist passiert?

Stein des Anstoßes sind rund 22.000 Scala-Verträge. Diese hatte die Sparkasse Ulm zwischen 1993 und 2005 mit ihren Kunden abgeschlossen. In Zeiten niedriger Zinsen sind sie für das Geldhaus allerdings eine Last. Mit Alternativen wollte die Bank Kunden daher zuletzt aus den gut verzinsten Verträgen locken - ansonsten drohte die Kündigung.

Wie haben die Kunden reagiert?

Etwa 14.000 Kunden gingen auf Alternativangebote ein - wohl auch aus Angst, am Ende sonst noch schlechter dazustehen. Etwa 4000 Sparverträge sind für die Bank ohnehin unproblematisch, weil sie entweder bald auslaufen oder nur mit niedrigen Beträgen bespart werden. Weitere 4000 Kunden leisteten aber Widerstand. Ein Anwalt und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zogen in zwei getrennten Verfahren für die Sparer vor Gericht. Auch einzelne Kunden klagten.

Gibt es schon erste Entscheidungen?

Im Rechtsstreit mit den Verbraucherschützern hat die Sparkasse Ulm bereits eingelenkt. Sie kündigte an, sich nicht auf ein vertragliches Kündigungsrecht zu berufen. Damit ist das Verfahren vom Tisch. Auch mit einzelnen Sparern einigte sich die Bank zuletzt außergerichtlich. Wie genau diese Einigungen aussehen, wollte man allerdings nicht verraten. Am Mittwoch geht nun der Rechtsstreit mit dem Anwalt, der mehrere Scala-Sparer vertritt, in die nächste Runde.

Worum geht es dabei konkret?

Der zuständige Anwalt will klären, ob die Bank die Verträge durch ein Schlupfloch doch beenden kann. Zudem will er wissen, ob die Sparkasse Kunden eine Erhöhung der monatlichen Sparraten zu Recht verweigert hat. Außerdem streitet er mit der Bank über die Zinsberechnung. Konkret geht es darum, ob die Sparkasse den variablen Grundzins zu den Scala-Verträgen richtig festgelegt hat.

Was passiert nach dem Urteil?

Wenn die Sparkasse die Verträge tatsächlich kündigen könne, müssten sich die Kunden keine Sorgen machen, beteuert ein Sprecher der Sparkasse: "Wir gehen zwar davon aus, dass ein Kündigungsrecht besteht, aber wir wollen gemeinsam mit unseren Kunden Lösungen suchen." Bevor sich das Gericht mit dem Fall befasst habe, sei schließlich niemandem die Kündigung zugestellt worden. Und was, wenn die Bank gar nicht kündigen darf? Dann können zumindest die übrigen Scala-Sparer aufatmen. Spannend wäre in diesem Fall die Frage, inwieweit die Sparkasse den Tausenden Kunden, die bereits in andere Verträge gewechselt sind, entgegenkommt. Für die Bank dürfte eine Entscheidung zugunsten der Sparer so oder so teuer werden. Wie sehr das die Sparkasse treffen würde, lässt man sich dort aber bisher nicht entlocken.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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