Hintergrund Neues Einmaleins des Erbens
27.11.2008, 15:43 UhrNach monatelangem Gezerre zwischen Union und SPD ist die Reform der Erbschaftsteuer vom Bundestag verabschiedet worden. Am 5. Dezember ist die Schlussabstimmung im Bundesrat vorgesehen. Vorteile bringt die Neuregelung vor allem für hinterbliebene Ehepartner und Kinder. Deutlich stärker belastet werden dagegen die meisten übrigen Erben, auch Geschwister, Neffen und Nichten.
Wie funktioniert die Erbschaftsteuer grundsätzlich?
Jeder Erbe wird je nach Verwandtschaftsgrad in eine von drei Steuerklassen einsortiert, für die unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze gelten. Zur Steuerklasse I zählen vor allem Ehepartner und Kinder, nach deren Tod auch deren Kinder. Zur Steuerklasse II zählen weitere Verwandte, zur Steuerklasse III alle übrigen Erben, auch eingetragene Lebenspartner. Die Steuersätze sind bei großen Erbschaften höher als bei kleinen. Bei Schenkungen gelten weitgehend die gleichen Regeln.
Wer sind die Gewinner der neuen Steuer-Regeln?
Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner können künftig 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro. Das sind jeweils rund 200.000 Euro mehr als bisher. Für Enkel verdreifacht sich der Freibetrag auf 200.000 Euro. Zudem sind wie bisher Hausrat im Wert von 40.000 Euro und Gegenstände im Wert von 12.000 Euro frei. Auch bleibt es für Ehegatten bei einem zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Darüber hinaus gelten niedrigere Steuersätze als für andere Erben.
Wer sind die Verlierer?
Höhere Belastungen kommen auf alle anderen Verwandten zu, auch auf Geschwister, Nichten und Neffen. Sie werden weitgehend den übrigen, nicht verwandten Erben gleichgestellt. Alles, was über den Freibetrag von 20.000 Euro hinausgeht, müssen sie künftig zu 30 Prozent, bei großen Vermögen ab 13 Millionen Euro zu 50 Prozent versteuern.
Was gilt künftig für vererbte Immobilien?
Künftig werden Häuser, Wohnungen und Betriebsgebäude mit ihrem tatsächlichen Wert zur Erbschaftsteuer herangezogen und damit deutlich höher besteuert als bisher. Erbende Ehegatten, die weiter im früher gemeinsamen Haus wohnen, bleiben aber steuerfrei. Dies gilt auch für Kinder, die in das elterliche Haus einziehen oder dort bleiben, für sie aber nur bis zu einer Wohnfläche von höchstens 200 Quadratmetern. Ist die Wohnung größer, muss der darüber hinausgehende Wertanteil versteuert werden, sofern dies nicht durch die normalen Freibeträge abgedeckt wird.
Was gilt für Betriebe?
Betriebserben können steuerfrei bleiben, wenn sie die Firma zehn Jahre lang weiterführen. Über diese Zeit hinweg muss die durchschnittliche Lohnsumme aber so hoch sein wie in den fünf Jahren vor dem Erbfall. Eine Ermäßigung auf einen Steuersatz von 15 Prozent ist möglich, wenn der Betrieb sieben Jahre gehalten wird und insgesamt mindestens das 6,5-fache der jährlichen Lohnsumme gezahlt wird. Einschränkungen gelten zudem für den Transfer von Betriebskapital in das Privatvermögen. Werden die Auflagen nicht eingehalten, gilt die normale Besteuerung.
Ab wann gilt die Reform?
Die Reform tritt - wenn der Bundesrat zustimmt - zum Jahreswechsel in Kraft. Ab dann gilt nur noch das neue Recht. Bis dahin und rückwirkend ab Anfang 2007 kann das jeweils günstigere Recht gewählt werden. Erben, die schon einen - seit Jahresbeginn deswegen nur noch vorläufigen - Erbschaftsteuer-Bescheid erhalten haben, können nachträglich beantragen, nach neuem Recht besteuert zu werden. Gleiches gilt wieder auch für Schenkungen.
Benno König, AFP
Quelle: ntv.de