Nach drei Jahren schuldenfrei Neues Gesetz beschleunigt Privatinsolvenzen
17.05.2013, 13:24 UhrWenn Privatpersonen Insolvenz anmelden, müssen sie sich sechs Jahre lang mit dem Nötigsten begnügen und die Ansprüche ihrer Gläubiger bedienen. Bald können sie sich schneller aus dem Schuldensumpf befreien - vorausgesetzt, sie legen sich bei der Tilgung ins Zeug.

Rund 1030 Euro dürfen Schuldner für den monatlichen Eigenbedarf behalten, wenn sie Privatinsolvenz angemeldet haben.
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Verbraucher und insolvente Existenzgründer können bald bereits nach drei statt nach sechs Jahren aus ihren Schulden herauskommen. Möglich macht es das Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens, das der Bundestag nun verabschiedet hat. Es soll verschuldeten Menschen zu einem schnelleren wirtschaftlichen Neustart verhelfen.
Die Verkürzung der Restschuld-Befreiung auf drei Jahre ist künftig möglich, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser Frist mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten zu bezahlen. Eine vorzeitige Restschuld-Befreiung nach fünf Jahren ist machbar, wenn Schuldner zumindest die Verfahrenskosten begleichen können. Ansonsten bleibt es beim derzeitigen Verfahren mit einer Dauer von sechs Jahren. Die Beschleunigung sei auch im Interesse der Gläubiger, erklärte die Ministerin: Schuldner erhielten einen gezielten Anreiz, möglichst viel zu bezahlen.
Das neue Gesetz ermöglicht auch ein Verbraucher-Insolvenzplanverfahren, das unabhängig von einer gesetzlich festgelegten Quote oder einer bestimmten Verfahrensdauer ausgehandelt werden kann. Stattdessen können Schuldner zusammen mit ihren Gläubigern die Voraussetzungen für die Entschuldung "ganz individuell und unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls" erarbeiten, wie das Justizministerium erläuterte.
Neuregelung für Genossenschaftler
Auch Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften sollen mit dem Gesetz besser geschützt werden. Bisher hatte die Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in der Genossenschaft durch den Insolvenzverwalter häufig eine Kündigung und damit den Verlust der Wohnung zur Folge. Auf der anderen Seite sollen Schuldner ihr Vermögen nicht mehr unbegrenzt insolvenzsicher in der Genossenschaft anlegen können.
Die Änderungen treten am 1. Juli 2014 in Kraft. Die vorgezogene Restschuldbefreiung kann erst für Verfahren, die danach eröffnet werden beantragt werden. Ein Insolvenzplan kann aber auch für ältere Fälle vereinbart werden.
Die Privatinsolvenz ist seit 1999 möglich. Wer aus der Schuldenfalle herauskommen möchte, kann dies mit Hilfe einer Schuldnerberatung, eines Anwalts oder Steuerberaters bei Gericht beantragen. Das Verfahren ermöglicht die Restschuld-Befreiung. Dafür müssen Verbraucher sechs Jahre lang so viele Schulden wie möglich abstottern. Danach werden ihre restlichen Schulden gestrichen.
Quelle: ntv.de, ino/AFP