Ratgeber

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers Neues Gesetz in Planung

(Foto: dpa)

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur leichteren steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern will nun Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble versuchen, die Abzugsmöglichkeit in engen Grenzen zu halten. Einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein Arbeitszimmer nur dann von der Steuer absetzbar ist, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Darüber hinaus gelte eine Obergrenze von 1250 Euro.

Das Thema betrifft vor allem Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen, die zum Teil von zu Hause aus arbeiten und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz bereitstellt. Alle anderen gehen weiterhin leer aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden können. Das Gericht erklärte die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für verfassungswidrig. Die Kosten müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, entschied das Gericht.

Quelle: ntv.de, akl

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