Ratgeber

Arbeitszeitkonten Nicht ganz krisensicher

Arbeitszeitkonten sind inzwischen weit verbreitet in Deutschland. Als Kurzzeitkonten bieten sie die Möglichkeit, flexible Arbeitszeiten zu verwalten. Langfristig lässt sich Guthaben für eine Auszeit oder den vorzeitigen Ruhestand sammeln. Wenn der Arbeitgeber pleitegeht, ist das Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto allerdings nicht sicher. Besserung soll ein neues Gesetz bringen, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Allerdings wird auch die Wirtschaftskrise Einfluss auf die Arbeitszeitguthaben nehmen.

Die derzeitige Krise sei "die erste Nagelprobe für die Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten", sagt Hartmut Seifert, Leiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Bei Betrieben mit Auftragsflaute werden nun zunächst die Kurzzeitkonten geleert.

Konto plündern

Während das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für 2008 noch einen Anstieg der Guthaben auf den Arbeitszeitkonten vorhergesagt hat, gehen die Experten für 2009 von einem Rückgang aus. Das gilt nicht nur für die Kurzzeitkonten. "Es kann natürlich sein, dass die Beschäftigten und der Betriebsrat sagen: Dann lasst uns lieber unsere Langzeitarbeitszeitkonten plündern, bevor wir arbeitslos werden", vermutet Hartmut Seifert.

Ob ein Arbeitszeitkonto bei einem Auftragsrückgang angetastet werden kann, hängt davon ab, was in der Arbeitszeit-Vereinbarung geregelt ist. Ein einheitliches Bild gebe es dabei nicht, sagt Marc Danlowski, Berater im Zeitbüro NRW. Nach einer Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund hat gut die Hälfte der Beschäftigten ein Kurzzeit-, Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonto. Etwa jeder zehnte Arbeitnehmer verfügt über ein Langzeitkonto.

Guthaben weg bei Insolvenz?

Aber was passiert mit dem angesparten Guthaben, wenn die Firma Insolvenz anmeldet? Und kann das Guthaben übertragen werden, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber wechselt? Für beide Fälle soll das neue "Flexi II" genannte Gesetz Besserungen bringen. Nach einer Studie des Hans-Böckler-Instituts war in einem Viertel der Unternehmen mit Langzeitkonten das Guthaben der Mitarbeiter nicht gegen Insolvenz gesichert. Nach dem neuen Gesetz wird in der Regel alle vier Jahre im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung kontrolliert, ob die Arbeitszeitkonten bei Insolvenz geschützt sind.

Doch auch diese Prüfung bietet keine Garantie, dass das Guthaben sicher ist: "Wenn ich vier Jahre eingezahlt habe und die Firma dann kurz vor der Prüfung insolvent wird, hilft mir das natürlich überhaupt nichts", warnt Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

Die Übertragbarkeit bei einem Job-Wechsel soll das neue Gesetz ebenfalls verbessern. "Bislang war es so, dass die Guthaben ausgezahlt wurden, wenn ein Beschäftigter ausgeschieden ist", erläutert Marc Danlowski. Das angesparte Guthaben stand also nicht mehr in Form von Zeit zur Verfügung. Das neue Gesetz bringt nun insoweit eine Verbesserung, als dass das angesparte Guthaben an die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden kann. Das geht aber nur, wenn man in Westdeutschland mindestens 15.000 Euro, in Ostdeutschland 13.000 Euro auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt hat.

Quelle: ntv.de

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