Ohne Ticket in der U-Bahn Nicht immer strafbar
03.10.2007, 12:02 UhrOhne Ticket im Nahverkehr erwischt werden ist teuer. Die Kontrolleure haben oft wenig Einsicht und kassieren 40 Euro Strafe. In einigen Fällen kann man sich aber wehren.
Wenn zum Beispiel der Ticket-Automat am Bahnsteig defekt ist, darf man nicht für das Schwarzfahren zur Kasse gebeten werden. Allerdings muss man das nachweisen können, daher sollte man sich immer die Automatennummer und die Uhrzeit notieren. Wenn am Bahnsteig mehrere Automaten stehen, muss man an jedem einzelnen versuchen, ein Ticket zu lösen. Sollten alle defekt sein, darf man bis zum Umsteigen ohne Ticket fahren.
Namen notieren
Auch das kommt vor: ein Mitarbeiter des Nahverkehrs verkauft das falsche Ticket. Hier kann man sich nur wehren, wenn man sich vorsorglich beim Ticketkauf den Namen des Mitarbeiters notiert hat. Kauft man am Automaten selber ein falsches Ticket, hat man nur eine Chance ohne 40-Euro Strafe davon zu kommen, wenn das Tarifsystem sehr unübersichtlich ist.
Da sich Tarife häufig ändern, kann es passieren, dass man aus Versehen mit einem veralteten Ticket fährt. Die Schwarzfahrer-Gebühr darf dann nur berechnet werden, wenn die Preisänderungen auf dem Bahnsteig deutlich sichtbar gemacht wird. Es gilt allerdings: Je älter das Ticket, desto eher muss sich der Fahrgast selbst über die Gültigkeit informieren.
Wer seinen Fahrschein verliert oder zu Hause liegen lässt, hat bei einer Kontrolle schlechte Karten. Einzig Monats- oder Jahreskarten mit Bild können nachgereicht werden. Dann wird nur eine Bearbeitungsgebühr fällig. Bei allen anderen vergessenen Tickets ist man um 40 Euro ärmer.
Wer meint, zu Unrecht bestraft worden zu sein, kann beim Verkehrsunternehmen Einspruch erheben. Wird der Einspruch abgelehnt, bleibt nur noch der Gang vor den Richter. Das kann allerdings teuer werden.
Quelle: ntv.de