Ratgeber

Vom Mieter angelogen Nicht lange fackeln

Bei der Wohnungssuche müssen Interessenten in der Regel ihre Finanzsituation offenlegen. Nicht alle tun das gern - und sie müssen es auch nicht. Jeder darf die Auskünfte verweigern, läuft dann aber natürlich Gefahr, dass kein Mietvertrag zustande kommt. Wer seine Daten angibt, muss aber bei der Wahrheit bleiben und Fragen nach Lohnpfändung oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wahrheitsgemäß beantworten.

In einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verhandelten Fall hatte ein Vermieter Auskunft über die finanziellen Verhältnisse eines Mietinteressenten gefordert. Er fragte vor Abschluss des Mietvertrags sowohl den potenziellen Mieter als auch dessen Arbeitgeber nach finanziellen Unregelmäßigkeiten. Beide verneinten, was eine Lüge war: Es lag eine Lohnpfändung vor.

Zu lange gezögert

Als es später zu Unregelmäßigkeiten bei den Mietzahlungen kam, flogen die Lügen auf. Nach Meinung der OLG-Richter hätte der Vermieter den Vertrag zu diesem Zeitpunkt anfechten oder kündigen können. Das tat er jedoch nicht, sondern wartete mehr als zwei Jahre ab, bis die Mietschulden auf einen Gesamtbetrag von über 10.000 Euro aufgelaufen waren.

Wegen seiner zögerlichen Haltung konnte er auch den lügenden Arbeitgeber im konkreten Fall nicht haftbar machen. Der gelinkte Vermieter habe, so die Urteilsbegründung, durch sein langes Abwarten bis zur Kündigung zum Ausdruck gebracht, dass er den Mieter trotz dessen maroder finanzieller Situation behalten wollte (OLG Koblenz, Az.: 5 U 28/08).

Quelle: ntv.de

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