Ratgeber

Großzügigkeit rächt sich Nicht zu billig vermieten

Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, räumt ihnen häufig günstige Konditionen ein. Die Miete sollte aber mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Vermieter die mit der Wohnung zusammenhängenden Werbungskosten zu hundert Prozent absetzen kann.

Vor allem in den ersten Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie haben Vermieter oft hohe Werbungskosten. Dazu zählen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, aber auch die Schuldzinsen aus der Finanzierung. Beim Unterschreiten der 75-Prozent-Grenze erkennt das Finanzamt grundsätzlich nur anteilige Werbungskosten an, warnt der Bund der Steuerzahler. Vermieter verschenken auf diesem Weg die Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen