Ratgeber

Elternzeit im Zeugnis? Nur bei langer Dauer

Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit des Arbeitnehmers nur dann erwähnen, wenn sie von langer Dauer war. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 9 AZR 261/04) hin. Eine bestimmte Grenze, ab der Ausfallzeiten als erheblich anzusehen sind, nenne das Urteil allerdings nicht.

Im dem konkreten Fall hielten die Richter es für angemessen, dass die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt wurde. Sie machte mehr als zwei Drittel der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses aus. Die Nichterwähnung der Ausfallzeit hätte künftige Arbeitgeber darüber täuschen können, wieviel Berufserfahrung der Arbeitnehmer in seinem Arbeitsverhältnis gesammelt habe.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen