Entfernungspauschale Nur einmal täglich absetzbar
21.02.2012, 13:07 UhrAuch wer wegen langer Pausen zweimal täglich von Zuhause zur Arbeit pendelt, darf in der Steuererklärung nicht die doppelte Kilometerzahl angeben. Das hat das Hessische Finanzgericht in Kassel entschieden.
Wer zweimal täglich zur Arbeit fährt, kann für die zweite Fahrt keinen weiteren Werbungskostenabzug geltend machen, hat das Hessische Finanzgericht geurteilt (Aktenzeichen: 4 K 3301/09).
Geklagt hatte ein Musiker. Er war häufiger zweimal am Tag zur Arbeit gefahren. Zwischen Probe und Aufführung lagen mindestens vier Stunden. Daher setzte der Musiker in seiner Steuererklärung für diese Tage zweimal die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Theater an.
Das Finanzgericht winkte aber ab und gab dem Finanzamt recht. Die Behörde hatte die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag berücksichtigt. Das Gericht sieht dadurch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Das Urteil vom 6. Februar ist laut Mitteilung noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, dpa