Ratgeber

Betriebsbedingte Kündigung Oft lohnt eine Klage

Für viele Arbeitnehmer lohnt sich bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage. "Bei betriebsbedingten Kündigungen können Unternehmen viele Fehler machen", so der Leipziger Jurist Roland Gross. Oft sei dem Arbeitnehmer zunächst einmal gar nicht ersichtlich, ob alle gesetzlichen Regeln beachtet wurden. Schon deshalb lohne sich eine Klage. Eine Ausnahme sei allerdings, wenn von vornherein feststehe, dass der Arbeitnehmer eine angemessene Abfindung erhält oder es bereits einen austarierten Sozialplan gibt.

Ein Unternehmen könne nur dann betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, wenn eine unternehmerische Entscheidung getroffen worden sei, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führe, sagt das Mitglied des Arbeitsausschusses im Deutschen Anwaltverein. Dazu gehöre etwa, wenn ein Unternehmen eine neue Technik einführt oder eine Produktion nicht mehr anbietet und daher Stellen streicht.

Betriebsrat muss gehört werden

"Ein erheblicher Umsatzeinbruch ist hingegen keine unternehmerische Entscheidung", sagte Gross. Allein zu sagen, mir geht es schlecht, reiche nicht. Das Unternehmen müsse klar sagen, dass es ihm schlecht gehe und deswegen auf ein bestimmtes Angebot verzichten müsse, also zum Beispiel eine Abteilung seines Betriebs. Die Gründe für seine Kündigung müssen dem Arbeitnehmer dabei nicht mitgeteilt werden. Allerdings müsse der Betriebsrat zuvor angehört werden. "Wenn dabei Fehler gemacht werden, ist die Kündigung unwirksam."

Betriebsrat und Unternehmen können sich nach Angaben des Rechtsanwalts in Verhandlungen dann auf einen Interessenausgleich oder einen Sozialplan einigen. Bei einem Interessenausgleich muss der Arbeitgeber mitteilen, ob gekündigt wird und wann was und wie geschieht. Ein Sozialplan soll die materiellen Nachteile der Beschäftigten durch die Kündigung abmildern. "Meist ist darin geregelt, zu welchen Konditionen ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann." Auch die Abfindungssumme werde darin festgelegt.

Zudem könne der Betriebsrat bei mehreren betriebsbedingten Kündigungen aushandeln, welche Beschäftigten das Unternehmen verlassen müssen, sagte Gross. Eine Rolle spielen dabei die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter, eventuelle Unterhaltspflichten der Mitarbeiter sowie eine mögliche Schwerbehinderung.

Quelle: ntv.de

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