Ratgeber

Bundeskartellamt ermittelt Paypal-Pflicht bei Ebay

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(Foto: PayPal)

Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung der neuen Nutzerrichtlinien beim Internethändler Ebay eingeleitet. Ebay verpflichtet seit kurzem mehr Verkäufer, auch den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten. Das Bundeskartellamt prüft, ob das Internet-Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsverstoß begeht. Die Untersuchungen seien aber fernab von jeglichen Verfahren und noch in einem sehr frühen Stadium, sagte Kay Weidner, Sprecher des Kartellamts. Aus Sicht von Ebay profitieren kleine und Gelegenheitsverkäufer in erster Linie von den neuen Bestimmungen. Die sichere Zahlungsmethode solle das Vertrauen der Käufer erhöhen und die Angebote attraktiver machen, heißt es.

Seit kurzem verpflichtet Ebay alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten, optional auch Paypal als Zahlungsweg anzubieten. Dies betrifft vor allem private Anbieter und Gelegenheitsnutzer. "Unsere Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl schlechter Kauferfahrungen bei Angeboten von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten doppelt so hoch liegt wie durchschnittlich auf dem Ebay-Marktplatz", teilte das Unternehmen mit. Mit der optionalen Zahlungsabsicherung über Paypal würden die Angebote für Käufer wesentlich attraktiver.

Kritiker befürchten allerdings Nachteile für kleine Händler. Bei der Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis. Die Beschwerden hätten sich gehäuft, sagte Weidner. Daher werde geprüft, ob Ebay seine Marktposition missbrauche. 2008 hatte das Bundeskartellamt bereits die damals erweiterte Paypal-Pflicht für gewerbliche Händler geprüft, jedoch keine weiteren Schritte eingeleitet.

Quelle: ntv.de, dpa

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